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Breitblättrige Kuckucksblume

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Mücken-Händelwurz

Großes Zweiblatt

Nestwurz

Bienen-Ragwurz

Fliegen-Ragwurz

Stattliches Knabenkraut

Helm-Knabenkraut

Brand-Knabenkraut

Der Orchideenbestand der Ehrenbürg

Folgerungen für den Naturschutz

Anhang

Liste gefährdeter Arten im Untersuchungsgebiet

Literaturverzeichnis


Realisation durch faktor i, mit freundlicher Genehmigung der Autoren A. Riechelmann und A. Zirnsack.

Folgerungen für den Naturschutz

Seit SCHWARZ (1901) wurden für das Gebiet der Ehrenbürg 18 Orchideenarten nachgewiesen, davon gelten heute drei Arten oder 16 Prozent als erloschen oder zumindest als verschollen (Cephalanthera longifolia, Cephalanthera rubra und Platanthera chlorantha). Dem Verlust stehen drei Arten gegenüber, die wir in den letzten Jahren neu für das Gebiet der Ehrenbürg auffinden konnten (Epipactis leptochila 1998, Epipactis muelleri 1996, Epipactis purpurata 1998). Von den fünfzehn verbliebenen Arten sind neun Arten mit weniger als zwanzig blühenden Pflanzen vertreten (Dactylorhiza majalis, Epipactis atrorubens, Epipactis leptochila, Epipactis muelleri, Epipactis purpurata,  Listera ovata, Ophrys apifera, Ophrys insectifera, Orchis militaris), das sind 60 Prozent der Arten, die praktisch kurz vor dem Erlöschen stehen oder zumindest hochgradig gefährdet sind. Es leuchtet jedem Einsichtigen sofort ein, daß die Existenz dieser Populationen mit sehr geringer Individuenzahl für die Arterhaltung äußerst problematisch ist, denn jeder kleinste Zufall kann zum Verlust eines solchen Fundortes und damit zum Verschwinden der Art aus dem Gebiet der Ehrenbürg führen.

Relativ häufig und damit ungefährdet zeigen sich im Untersuchungsgebiet nur vier Arten (Cephalanthera damasonium, Epipactis helleborine, Gymnadenia conopsea, Neottia nidus-avis), das sind lediglich 26 Prozent , während auch die beiden restlichen Arten (Orchis mascula, Orchis ustulata) als gefährdet eingestuft werden müssen.

Es dürfte unbestritten sein, daß keine andere Pflanzenfamilie einen mit den Orchideen vergleichbaren Artenverlust bzw. Gefährdungsgrad zu verzeichnen hat. Daß dabei das Gebiet der Ehrenbürg für die Fränkische Alb keinen Einzelfall darstellt (vgl. RIECHELMANN 1987), sondern sich hier nur eine allgemeine Tendenz widerspiegelt, kann den Orchideenfreund nicht trösten, zumal die Diskussionen über zu weit gehenden Natur- und Umweltschutz und die recht laxe Behandlung von einschlägigen Gesetzesverstößen im Untersuchungsgebiet für die Zukunft wenig Erfreuliches ahnen lassen.

Trotz unterschiedlichster Aufklärungsarbeit am Walberla müssen wir leider feststellen, daß die Akzeptanz des Ausflugszieles "Ehrenbürg" als Naturschutzgebiet äußerst gering ist und nicht zufrieden stellen kann. Eine Achtung vor Fauna und Flora lassen nur die wenigsten Besucher erkennen und so sind die Tiere und Pflanzen dem Zugriff des Menschen nicht viel weniger ausgesetzt als vor der Unterschutzstellung. Quer durch alle Gruppen von "Nutzern" gibt es immer wieder Menschen, die durch ihr Verhalten zum Ausdruck bringen, daß sie dem Erhalt der gefährdeten Ökosysteme völlig gleichgültig gegenüber stehen und lediglich egoistisch und eigennützig ihre Freizeitaktivitäten ausüben wollen. Bei Gesprächen mit uneinsichtigen Besuchern bekamen wir immer wieder folgendes Argument zu hören: "Warum sollen gerade wir uns an die Regeln der Naturschutzverordnung halten, wenn im Gegensatz dazu während des Walberla-Festes alles erlaubt ist". Ein Argument, das man nicht ganz von der Hand weisen kann.

Dabei hat v. BRACKEL (1990) in seinem Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Ehrenbürg vorbildlich aufgezeigt, wie den Besuchern vermittelt werden kann, daß hier Schützenswertes beheimatet ist. Leider hat sich bis heute kaum jemand darum bemüht, seine Empfehlungen in die Tat umzusetzen. Lediglich die Mitglieder der Bergwacht-Bereitschaft Forchheim betreiben seit dem Bestehen ihres Rettungsstützpunktes am Walberla aktiven Naturschutz. Dies geschieht durch regelmäßige Naturschutzstreifen, durch Auflegen von Handzetteln zum Verhalten im Naturschutzgebiet, durch Darstellung von geschützten und schützenswerten Pflanzen auf Schautafeln und nicht zuletzt durch unzählige aufklärende Gespräche. Trotzdem zeigen sich die Mehrzahl der Besucher nach wie vor völlig unaufgeklärt über die floristischen, faunistischen und geologischen Besonderheiten des Berges. Da man aber nur schützen kann, was einem als schützenswert im Bewußtsein verankert ist, werden hier die Auswirkungen der Verordnung hinsichtlich einer wirksamen Umwelt-Pädagogik leider völlig außer Acht gelassen.

"Wenn das, was sich zur Zeit auf der Ehrenbürg abspielt, typisch für ein bayerisches Naturschutzgebiet sein darf, dann entbehrt der Begriff "Naturschutzgebiet" jeden Sinnes. Er ist der Lächerlichkeit preisgegeben, denn dem unbekümmerten Besucher wird der Eindruck vermittelt, ein Naturschutzgebiet sei ein landschaftlich reizvolles Gebiet, in dem bei freiem Eintritt nach Herzenslust geklettert und gegraben, gefeiert und geflogen, gezeltet und gezündelt, gewandert und geradelt werden kann" (KEHRT 1989). Leider hat diese Aussage bis heute kaum an Aktualität verloren.

In unserer Verantwortung liegt es, was sich in 10 000 Jahren auf der Ehrenbürg entwickelt hat zu erhalten bzw. durch eine landwirtschaftsgerechte Bewirtschaftung zurückzugewinnen. Es mag paradox klingen, wenn hier gefordert wird, daß der Mensch in den natürlichen Ablauf der Natur eingreifen soll, weil unbedachte Eingriffe des Menschen in die Natur zumeist verheerende Spätfolgen nach sich ziehen. Aber nur so haben wir die Chance, die für unsere fränkische Landschaft typischen und im Sinne der Artenvielfalt wertvollen Halbtrockenrasen mit ihren Orchideen und anderen schützenswerten Pflanzen vor der drohenden Zerstörung zu bewahren; dies gilt ebenso für den Erhalt der Niederwälder. Gerade deren Arten können nicht nur dem Wissenschaftler wichtige Aufschlüsse geben, sondern auch demjenigen Besucher der Ehrenbürg, der mit Liebe und Ehrfurcht ihre Schönheit betrachtet, einen unschätzbaren Gewinn bringen, nämlich der Natur wieder einen Schritt näher zu sein. Wäre es dieses Ziel nicht wert, einen Konsens zu finden zwischen den legitimen Interessen der Bevölkerung an Erholung und Genuß in der Natur und den Interessen des Naturschutzes? Natürlich werden sich dann, wenn der Schutz des Berges konsequenter durchgeführt wird, Härten nicht vermeiden lassen. Dies betrifft aber weniger die Vielzahl der Besucher, die einen Spaziergang auf erlaubten Wegen in reizvoller Umgebung mit herrlicher Aussicht machen wollen, sondern eine geringe Anzahl von Leuten, die auf dem Berg ihren sportlichen Aktivitäten in egoistischer und eigennütziger Weise nachgehen möchten. Aber ein Gesetz allein kann dem Naturschutzgedanken nicht zum Durchbruch verhelfen, denn Naturschutz ist letzten Endes nicht eine Sache der Gesetzgebung, sondern der Erziehung.

60 Prozent der Orchideenarten im Gebiet der Ehrenbürg stehen praktisch vor dem Erlöschen oder sind zumindest hochgradig gefährdet. Wem die große Störanfälligkeit eines ökologischen Gleichgewichts bekannt ist, dem müßte klar sein, daß Feste und Feiern im Naturschutzgebiet unweigerlich zu tiefgreifenden Veränderungen des schutzwürdigen Zustandes führen müssen. Diese Tatsache sollte bei allen Besuchern des Berges einen Prozeß des Umdenkens auslösen und die Einsicht wachsen lassen, daß der Schutz und die Erhaltung der Flora und Fauna der Ehrenbürg auch eine Verpflichtung gegenüber den nachkommenden Generationen darstellt. Wenn der Beeinträchtigung der Natur auf dem Walberla nicht bald Einhalt geboten wird, dann verliert das Gebiet in absehbarer Zeit so an Bedeutung, daß der Naturschutz-Status überflüssig wird.